Beispielsweise das Vorbereiten und Kochen von Mahlzeiten, Abfallentsorgung und auch das Begleiten des Pflegebedürftigen bei Arzt- oder Behördenterminen.
Da die häusliche Pflege vom Gesetzgeber der Betreuung in einem Pflegeheim generell vorgezogen wird, übernehmen die Pflegekassen auch nach SGB XI (siehe: „Sozialgesetzbuch“) die vom Gesetzgeber anerkannten hauswirtschaftliche Tätigkeiten. wie z.B.: