Die medizinische Behandlungspflege ist dabei ein Teil der häuslichen
Krankenpflege nach § 37 SGB V Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V), die von examinierten Pflegekräften aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege bei einem pflegebedürftigen Menschen ausgeführt werden kann und umfasst vielfältige Leistungen: